Allgemeine Geschäftsbedingungen der Impressed Computer Technologie Vertriebs GmbH

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Impressed Computer Technologie Vertriebs GmbH. Die Impressed AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Impressed nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob in dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310, 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Impressed sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch Impressed zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2. Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von Impressed spezifizierten Leistungen maßgebend.

3. Lieferungen

3.1. Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von Impressed schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von Impressed.

3.2. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt Impressed den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3.3. Impressed behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden offensichtlich kein Interesse.

4. Liefer- und Leistungszeitangaben

4.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

4.2. Für die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzen wir die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

4.3. Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist Impressed berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4. Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Klausel vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.5. Impressed haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Impressed haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von Impressed zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde geltend machen kann, daß sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.

4.6. Impressed haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Impressed zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der Impressed-Vertreter oder –Erfüllungsgehilfen ist Impressed zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Impressed zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.7. Impressed haftet schließlich auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8. Im Übrigen haftet Impressed im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 5% des Lieferwertes, maximal je doch nicht mehr als auf 20% des Lieferwertes.

4.9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben diesem vorbehalten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Auslieferungslager Hamburg ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten.

5.3. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

5.4. Bei Zahlungsverzug kann Impressed Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von Impressed vorübergehend zurückgehalten werden.

5.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Impressed mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von Impressed schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Mängelansprüche

6.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist Impressed verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

6.4. Impressed haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Impressed beruhen. Soweit Impressed keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.5. Impressed haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

7. Haftung

7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

7.2. Soweit die Schadensersatzhaftung Impressed gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Software-Schutzrechte

An der von Impressed gelieferten Software erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit der Nutzungsrechte an der Software sowie die Anfertigung von Sicherungskopien richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des Vorlieferanten bzw. Software-Herstellers, die der Softwarelieferung regelmäßig beiliegen. Der Kunde wird im Falle eines Weiterverkaufs der Software den Erwerber seinserseits auf die Geltung der Hersteller-Lizenzbestimmungen hinweisen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Impressed behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Impressed berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, Impressed sofort zu benachrichtigen, falls Dritte die Kaufsache pfänden oder sonst wie in die Eigentumsrechte von Impressed eingreifen.

9.3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Impressed-Rechnungsendbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Kunden aus einer Weiterveräußerung gegen seine eigenen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung bis auf Widerruf berechtigt. Impressed verpflichtet sich, von der Abtretung so lange keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Impressed nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so hat der Kunde auf Anforderung durch Impressed die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an Impressed auszuhändigen.

9.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Impressed vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Impressed nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Impressed das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

10.2. Gerichtsstand ist Hamburg.

10.3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Impressed AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.

10.4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die Impressed AGB eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

10.5. Sofern der Anwender ebenfalls AGB verwendet und sich diese mit den Impressed AGB inhaltlich decken, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender einzelner Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, daß die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die in diesen Impressed AGB nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Impressed AGB Regelungen, die in den AGB des Anwenders Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Reglungen der Impressed AGB.